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Erbrecht

Manchmal ist es in einer Erbangelegenheit unumgänglich, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Die Einschaltung eines Anwalts kann zwingend erforderlich sein, um erbrechtliche Ansprüche geltend zu machen oder auch abzuwehren.

Ist man beispielsweise durch Testament als Erbe eingesetzt worden, weigern sich aber die Angehörigen, den Nachlass herauszugeben, so hilft ein höfliches Bitten in aller Regel nicht weiter. Ebenso empfiehlt es sich umgehend einen Anwalt aufzusuchen, wenn man als Erbe von einem Pflichtteilsberechtigten unmittelbar in Anspruch genommen wird.

Ist man beispielsweise durch Testament als Erbe eingesetzt worden, weigern sich aber die Angehörigen, den Nachlass herauszugeben, so hilft ein höfliches Bitten in aller Regel nicht weiter. Ebenso empfiehlt es sich umgehend einen Anwalt aufzusuchen, wenn man als Erbe von einem Pflichtteilsberechtigten unmittelbar in Anspruch genommen wird.

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