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Sozialrecht

Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialstaat müssen oft erstritten werden. Wer in eine existenziell bedrohliche Lage gerät, wird durch das gesetzliche Versicherungssystem aufgefangen. Dabei geht es um Fragen zu Kranken- und Rentenversicherungen, Arbeitslosengeld, Hartz-IV-Ansprüchen, Sozialhilfe und Pflegeleistungen. Das Wort „Bürokratenstaat“ ist volltreffend. Begegnen Sie Behördendschungel am besten mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht und dem Wissen, was Ihnen per Gesetz zusteht.

 

Hartz IV – Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe

Wer erwerbsfähig ist und kein Einkommen oder ein geringes Einkommen bezieht, hat einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II = Hartz IV. Wer nicht -voll- erwerbsfähig ist, kann Leistungen nach dem SGB XII = Sozialhilfe beantragen. Viele Leistungsbescheide sind falsch berechnet worden. Da sind ein Widerspruchsverfahren und meist auch das Klageverfahren vor den Sozialgerichten unumgänglich. Die harten und ständig ändernde Regelungen bringen einfach zu viele Ungerechtigkeiten mit sich, gegen die es sich lohnt, rechtlich vorzugehen:

 

  • Wie werden Vermögen und Einkommen an den Regelsatz angerechnet?

  • Wie werden Zusammenlebende eingeordnet? (Bedarfsgemeinschaft / Hausgemeinschaft)

  • Wie wird die Wohnsituation bewertet und angerechnet?

  • Welche Mehrbedarfe können beansprucht werden?

Wenn es Probleme mit der Berechnung Ihres Bescheides gibt, dann lassen Sie Ihren Bescheid durch einen Anwalt prüfen.

Die Leistungsempfänger können Beratungshilfe beantragen. Die Rechtsanwaltskosten werden durch die Landeskasse getragen. Es ist lediglich eine Beratungshilfegebühr von 15 € zu zahlen.

Für das Klageverfahren kann ein Prozesskostenhilfeantrag gestellt werden.

Arbeitslosigkeit

Wenn Arbeitsverhältnisse beendet werden, kann es zu Problemen bei der Auszahlung von Arbeitslosengeld I kommen. Es können ungerechtfertigte Sperrzeiten verhängt werden oder Strafen auf Grund von verspäteter Arbeitslosenanmeldung entstehen. Die Zumutbarkeit von einzelnen Arbeitsangeboten, Umzügen oder Fahrzeiten sind zu prüfen, denn nicht alle Vorgaben der Agentur für Arbeit müssen so hingenommen werden. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht beraten.

Krankheit

Die Zahlung von Krankengeld und Behandlungskosten steht im Mittelpunkt der Krankenversicherungen. Streitigkeiten können besonders bei umfangreichen medizinischen Behandlungen auftreten und aufwendige Sachverständigengutachten notwendig machen. Auch die Inanspruchnahme von Kuren oder Rehabilitationstherapien werden nicht immer wie gewünscht gewährt.

Unfall

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nach einem Arbeitsunfall oder auch bei Berufskrankheiten ein. Oft ist strittig, welche Arten von Unfällen tatsächlich versichert sind, wo die Unfälle stattfanden und welche medizinischen Vorgeschichten die Betroffenen hatten. Die Zahlung der medizinischen Versorgung und möglicher Entschädigungsleistungen hängen dann von der Klärung der medizinischen Sachverhalte und Begleitumstände ab.

Rente und Erwerbsunfähigkeit

Gesetzliche Rentenansprüche entstehen mit dem Rentenalter aber auch bei Eintreten von Erwerbsunfähigkeit. Renten werden erst nach Antrag beim Rententräger ermittelt und gewährt. Für die Altersrente sind wichtige Faktoren zu berücksichtigen, wie Kindererziehungszeiten, Arbeitslosenzeiten, Schwangerschaften und anderes.

Die Gewährung von Erwerbsminderungsrente dagegen ist in besonderem Maße von medizinischen Voraussetzungen und von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abhängig. Eine umfassende rechtliche Unterstützung bei der Ermittlung der Ansprüche kann sich dauerhaft auf die gesamte Rentenbezugszeit auswirken.

Pflege

Leistungen der Pflegeversicherung helfen den notwenigen Aufwand der Pflege von alten oder behinderten Menschen zu finanzieren. Die Höhe der Leistungen ist vom Pfleggrad abhängig. Nicht immer liegen die medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) bei der Einstufung richtig. Neben der Ermittlung des genauen Pflegebedarfs spielt auch die Inanspruchnahme der Angehörigen eine wichtige Rolle bei der Leistungsermittlung. Eine unabhängige Prüfung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht kann deutlich andere Ergebnisse bringen, als die der Behörden.

 

 

Kindergeld, Wohngeld, Familienzuschüsse

Der Staat bietet viele Leistungen und Zuschüsse für Familien an, die Sie auch beantragen und nutzen sollten. Ich helfe Ihnen bei der Beantragung von Mutterschaftsgeld, Babyerstausstattungen, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderbetreuungskosten und vielem mehr. Lassen Sie sich umfassend beraten, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese beanspruchen können.

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